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BGH, 13.07.1957 - IV ZB 54/57 |
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Papierfundstellen
- NJW 1957, 1916 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 14.07.1956 - IV ZB 147/55
Untersagung der Namensführung
Auszug aus BGH, 13.07.1957 - IV ZB 54/57
Das vorlegende Gericht brauchte nicht anzunehmen, daß die streitige Rechtsfrage in den Beschlüssen des auch hier zur Entscheidung berufenen Senats vom 14. Juli 1956 - IV ZB 147/55 - (BGHZ 21, 301) und vom 25. September 1956 - IV ZB 86/56 - (NJW 1956, 1837) abschließend geklärt worden sei.Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß das hinter dem Grundsatz der rechtlichen Gleichstellung von Mann und Frau stehende Anliegen kein theoretisch-ideologisches, sondern ein praktisch-menschliches ist (BGHZ 20, 195 [BGH 10.03.1956 - IV ZR 315/55]; 21, 301 [BGH 14.07.1956 - III ZR 29/55][305]).
Schon damit wird ein gewisser Ausgleich geboten für die Benachteiligung der Frau, deren Verbindung mit dem Familiennamen des Mannes, wenn er auch mit der Heirat ebenfalls der ihre geworden ist, nicht so fest und unlöslich wie bei diesen sein kann (BGHZ 21, 301 [306]).
- RG, 27.11.1924 - IV 578/23
Annahme an Kindes Statt. Adeliger Name.
Auszug aus BGH, 13.07.1957 - IV ZB 54/57
Es handelt sich, da die genannte Vorschrift, wie unten dargelegt wird, von dem Grundsatz der Gleichberechtigung der Geschlechter nicht berührt worden ist, um einen materiellen Verstoß, der durch die Bestätigung nicht geheilt worden ist und der nach der derzeitigen Rechtslage gemäß § 139 BGB die Nichtigkeit des ganzen Vertrages zur Folge gehabt haben kann (RGZ 109, 243 [247, 248]; RG Warn 1911 Nr. 3 [8]).Der durch die Regelung des § 1758 Abs. 1 Satz 2 BGB unter Umständen aufkommende Verdacht, die Frau habe das adoptierte Kind unehelich geboren, kann ausgeschlossen werden, indem in dem Annahmevertrag vereinbart wird, daß das Kind dem neuen Namen seinen Familiennamen hinzufügt (§ 1758 Abs. 2 BGB; RGZ 109, 243 [249]).
- BGH, 13.01.1956 - V ZB 49/55
Vorlagepflicht in Grundbuchsachen
Auszug aus BGH, 13.07.1957 - IV ZB 54/57
Um dieselbe Rechtsfrage handelt es sich auch dann, wenn der zu erlassenden Entscheidung und den Vorentscheidungen verschiedene gesetzliche Vorschriften zugrundeliegen, in ihnen jedoch der gleiche Rechtsgrundsatz eine entgegengesetzte Beurteilung erfahren hat (RGZ 148, 175 [177, 178]; BGHZ 7, 339 [341, 342]; 19, 355 [356]; ebenso für § 136 GVG BGHZ 9, 179 [141]).
- BGH, 23.10.1952 - V ZB 18/51
Ungeregelter Nachlaß. Vorlegungspflicht
Auszug aus BGH, 13.07.1957 - IV ZB 54/57
Um dieselbe Rechtsfrage handelt es sich auch dann, wenn der zu erlassenden Entscheidung und den Vorentscheidungen verschiedene gesetzliche Vorschriften zugrundeliegen, in ihnen jedoch der gleiche Rechtsgrundsatz eine entgegengesetzte Beurteilung erfahren hat (RGZ 148, 175 [177, 178]; BGHZ 7, 339 [341, 342]; 19, 355 [356]; ebenso für § 136 GVG BGHZ 9, 179 [141]). - BGH, 25.09.1956 - IV ZB 86/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.07.1957 - IV ZB 54/57
Das vorlegende Gericht brauchte nicht anzunehmen, daß die streitige Rechtsfrage in den Beschlüssen des auch hier zur Entscheidung berufenen Senats vom 14. Juli 1956 - IV ZB 147/55 - (BGHZ 21, 301) und vom 25. September 1956 - IV ZB 86/56 - (NJW 1956, 1837) abschließend geklärt worden sei. - BGH, 10.03.1956 - IV ZR 315/55
Kranzgeld. Gleichberechtigung
Auszug aus BGH, 13.07.1957 - IV ZB 54/57
Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß das hinter dem Grundsatz der rechtlichen Gleichstellung von Mann und Frau stehende Anliegen kein theoretisch-ideologisches, sondern ein praktisch-menschliches ist (BGHZ 20, 195 [BGH 10.03.1956 - IV ZR 315/55]; 21, 301 [BGH 14.07.1956 - III ZR 29/55][305]). - BGH, 15.12.1956 - IV ZB 159/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.07.1957 - IV ZB 54/57
Wenn auch schon das Bestätigungsgericht die gegen die Gültigkeit des Vertrages bestehenden Bedenken bei seiner Entscheidung über die Bestätigung hätte berücksichtigen sollen, so handelt es sich hier doch um einen zu Tage liegenden materiellen Mangel, durch den die Wirkungen des Vertrages in Frage gestellt sind und der aus diesem selbst hervorgeht, so daß der Standesbeamte auch nach den Grundsätzen, die der Senat in seinem Beschluß vom 15. Dezember 1956 - IV ZB 159/56 - (FamRZ 1957, 122) entwickelt hat, dazu gelangen konnte, die Eintragung abzulehnen. - BGH, 14.07.1956 - III ZR 29/55
Kostenentscheidung nach § 91a ZPO
Auszug aus BGH, 13.07.1957 - IV ZB 54/57
Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß das hinter dem Grundsatz der rechtlichen Gleichstellung von Mann und Frau stehende Anliegen kein theoretisch-ideologisches, sondern ein praktisch-menschliches ist (BGHZ 20, 195 [BGH 10.03.1956 - IV ZR 315/55]; 21, 301 [BGH 14.07.1956 - III ZR 29/55][305]). - BGH, 15.01.1953 - IV ZR 76/52
Unbefugter Namensgebrauch
Auszug aus BGH, 13.07.1957 - IV ZB 54/57
Es ist zuzugeben, daß es sich dabei nicht nur um eine Ordnungsvorschrift handelt, und daß dem Namen eines Menschen eine Bedeutung zukommt, die über die rein äußerliche Ordnungsfunktion, die er auch hat, hinausgeht; der Name weist in tiefere Bezüge und Zusammenhänge, in denen der Mensch steht (Krüger 242, 243; Beitzke bei Neumann-Nipperdey-Scheuner, Grundrechte 2. Bd 199 [232]); und es ist nicht in Frage zu stellen, daß es sich auch bei dem Recht am Namen, das eine Frau durch die Eheschließung erwirbt, um ein Persönlichkeitsrecht handelt (BGHZ 8, 318 [320, 321]). - BGH, 30.03.1953 - GSZ 1/53
Vorlegung an den Großen Senat
Auszug aus BGH, 13.07.1957 - IV ZB 54/57
Um dieselbe Rechtsfrage handelt es sich auch dann, wenn der zu erlassenden Entscheidung und den Vorentscheidungen verschiedene gesetzliche Vorschriften zugrundeliegen, in ihnen jedoch der gleiche Rechtsgrundsatz eine entgegengesetzte Beurteilung erfahren hat (RGZ 148, 175 [177, 178]; BGHZ 7, 339 [341, 342]; 19, 355 [356]; ebenso für § 136 GVG BGHZ 9, 179 [141]). - RG, 21.06.1935 - II B 5/35
1. Liegt dieselbe Rechtsfrage im Sinne von § 28 Abs. 2 FGG. vor, wenn über die …
- BVerfG, 16.11.1965 - 1 BvL 21/63
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Namensregelung bei der Adoption
Der Bundesgerichtshof hat auf seine Beschlüsse vom 13. Juli 1957 - IV ZB 23/57 (BGHZ 25, 163) und IV ZB 54/57 (FamRZ 1957, 363) - hingewiesen, in denen er davon ausgeht, daß die §§ 1758, 1758a BGB mit dem Grundgesetz vereinbar sind.